Stadtratssitzung-2015-04-14

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TAGESORDNUNG

zur: Sitzung des Stadtrates

am: Dienstag, 14. April 2015 um 19:30 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich

Anträge zur Tagesordnung

Der Bürgerverein stellt folgende Anträge zur Tagesordnung:

(1) Dringlichkeitsantrag zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

(2) Anträge auf Verlegung von Tagesordnungspunkten aus der nicht-öffentlichen in die öffentliche Sitzung

a. top 15

b. top 16

Dringlichkeitsantrag des Bürgervereins zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.4.2015) einzuführen und beauftragt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.

Begründung

Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.

Entgegen unserer Erwartung wurde seitens der Stadtverwaltung die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nicht auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen. Eine Beschlussfassung über die gesplittete Abwassergebühr ist jedoch Voraussetzung für weitere Entscheidungen, die in diesem Gremium anstehen. Die Diskussion um die Dringlichkeit betrifft Aspekte, hinsichtlich derer sowohl nach der vorliegenden Tagesordnung als auch unter sonstigen Gesichtspunkten die Öffentlichkeit auszuschließen wäre. Diese Gesichtspunkte wurden im Groben vorab mitgeteilt.

Verfahren

Die Bürgermeisterin schließt die Öffentlichkeit aus.

Beschluss

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit trifft der Stadtrat folgende Beschlüsse:

  • Der Antrag des Bürgervereins wird wegen Dringlichkeit zur Tagesordnung zugelassen: Ja (13/8)
  • Der Stadtrat beschließt, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.4.2015) einzuführen und beauftragt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. (Angenommen 13/8)

TOP 15

Zu (2) top 15 ist wie die anderen Auftragsvergaben auch öffentlich zu behandeln.

Angenommen

TOP 16

Top 16 ist ebenfalls öffentlich zu behandeln. Es sprechen weder Gründe des Wohls der Allgemeinheit noch persönliche Belange gegen eine öffentliche Behandlung.

Angenommen


01 Bekanntgaben

02 Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms

Herr R. von der Firma Reuther Net Consult stellt eine Möglichkeit zum weiteren Vorgehen zum Breitbandausbau vor: 1. Einstieg in das 2. Förderverfahren 2. Klärung der "Leistungen" die von der Firma Eifel-Net in den Ortsteilen erbracht werden 3. Einstieg in den Glasfaser - Masterplan 4. Inbetriebnahme des 1. Förderverfahrens ist für September 2015 vorgesehen GK und AH: Alle Häuser im Stadtgebiet brauchen einen Anschluss an das Glasfasernetz IK: Die Leistungen von Eifel - Net lassen nach. R: In die Markterkundung nehmen wir die Gebiete von Eifel - Net und alle Gebiete, die noch förderfähig sind mit hinein, das kostet nicht extra R: Die Privatisierung des Telefonnetzes in 1997 war eine Fehlentscheidung. Mit dem Glasfasernetz sollte nicht wieder das Gleiche passieren. GK: Die Kommunalisierung ist wichtig R: Wir besprechen das mit der Bürgermeisterin undder Verwaltung und machen entsprechende Vorschläge. Ich schlage z.B. die Gründung eines Zweckverbandes vor, um das Netz zu kommunalisieren, damit das Geld in der Region bleibt. Wenn Tiefbaumaßnahmen gemacht werden, muss Glasfaser mit in die Straße verlegt werden, wenn wir nichts versäumen wollen. Wer auf eigene Kosten bereits jetzt Glasfaser ins eigene Haus möchte, kann über die Stadtverwaltung zur Firma Reuther NC Kontakt aufnehmen, um dies zu ermöglichen. MD: Ist die Beauftragung haushaltsrechtlich zulässig? SD: Ja, es ist noch sehr viel Geld vom letzten Jahr übrig.

Beschluss: Die Firma Reuther Net Consult wird beauftragt ... Einstimmig

03 Wasserversorgung Stadt Burgkunstadt

Einführung von per Funk auslesbaren Wasserzählern Die Funktion der Wasserzähler wurde vorgestellt von der Firma...

05 Sicherstellungsauftrag und Bedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt nach dem Bayerischen Kinderbildungs-und -betreuungsgesetz

Es wurde bekannt gegeben, dass die Stadt alle Fraktionsvorsitzenden und die Träger der beteiligten Einrichtungen zu einer Besprechung am 20.04.15 eingeladen hat.

06 Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern von 2017 bis 2019

Die Lieferverträge für den kommunalen Verbrauchsstrom laufen in 20167 aus. Die neue Beschaffung soll über die Firma .... gemeinsam für viele Kommunen ausgeschrieben werden. Die Gebote zur Bündelausschreibung erfolgen über eine Internetauktion. Dadurch werden günstigere Preise erziehlt, als wenn die Stadt alleine ausschreibt. Es ist zu entscheiden, ob Normalstrom oder 100 Ökostrom ausgeschrieben werden soll.

HE: Empfielt die Ausschreibung in einzelnen Losen, getrennt nach Verbrauchsarten. Auch dadurch werden günstigere Preise erzielt. TM: Plädiert für 100 % Ökostrom, die Stadt hat Vorbildcharakter.

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bündelausschreibung durchzuführen.

Einstimmig beschlossen

2. Die Aufgabe der Ausschreibung soll der Bayrischen Gemeindetag übernehmen.

Einstimmig beschlossen

3. Normalstrom soll ausgeschrieben werden

Mit 4 Gegenstimmen beschlossen


07 Namensänderung der Grundschule Burgkunstadt-Mainroth

Die Grundschlule Burgkunstadt-Mainroth soll ab September 2015 "Friedrich-Baur-Grundschule" heißen.

Einstimmig beschlossen

08 Ergänzung der Kreuzungsvereinbarung Staatsstraße 2191 (Linksabbieger)

Im Rahmen des Neubaus der Brücke nach Altenkunstadt soll die Einmündung Bahnhofsstraße barrierefrei angebunden werden. In der Planung wurden Kosten in Höhe von 142.402 € angesetzt. Dies lehnte die Regierung ab, weil die Kosten zu hoch sind. Es wurde eine neue Planung vorgelegt, Kosten 20.000 €. WS: Ich komme mir verschaukelt vor, wie leichtfertig die Planer mit den Steuergeldern umgehen. TM: Die Differenz ist gravierend. Seinerzeit wurde uns die Planung als alternativlos vorgestellt. Jetzt gibt es plötzlich eine kostengünstige Alternative. AK: Ist es richtig, dass von den 20.000 € 80 % gefördert werden, weitere 10 % Altenkunstadt zahlt und wir die restlichen 10 % also 1000 €? SD: Ja

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die barrierefreie Anbindung der Einmündung Bahnhofstraße unter der Maßgabe, dass Altenkunstadt die Hälfte der Kosten trägt.

Einstimmig beschlossen

09 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2015

04 Neubau der GVS Burgkunstadt-Hainweiher;

Auftragsvergabe

10 Beschlussfassung über den Finanzplan 2014 - 2018

11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.03.2015

15 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr: Auftragsvergabe für den Aufbau eines digitalen Flächenkatasters

16 Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms

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