Stadtratssitzung-2015-04-14
TAGESORDNUNG
zur: Sitzung des Stadtrates
am: Dienstag, 14. April 2015 um 19:30 Uhr
im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich
Anträge zur Tagesordnung
Der Bürgerverein stellt folgende Anträge zur Tagesordnung:
(1) Dringlichkeitsantrag zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
(2) Anträge auf Verlegung von Tagesordnungspunkten aus der nicht-öffentlichen in die öffentliche Sitzung
a. top 15
b. top 16
zu (1) Dringloichkeitsantrag des Bürgervereins zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.4.2015) einzuführen und beauftragt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.
Begründung
Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort. Entgegen unserer Erwartung wurde seitens der Stadtverwaltung die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nicht auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen. Eine Beschlussfassung über die gesplittete Abwassergebühr ist jedoch Voraussetzung für weitere Entscheidungen, die in diesem Gremium anstehen. Die Diskussion um die Dringlichkeit betrifft Aspekte, hinsichtlich derer sowohl nach der vorliegenden Tagesordnung als auch unter sonstigen Gesichtspunkten die Öffentlichkeit auszuschließen wäre. Diese Gesichtspunkte wurden im Groben vorab mitgeteilt.
Verfahren
Die Bürgermeisterin schließt die Öffentlichkeit aus.
Bechluss
Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit trifft der Stadtrat folgende Beschlüsse:
- Der Antrag wird wegen Dringlichkeit zur Tagesordnung zugelassen: Ja (13/8)
- Der Stadtrat beschließt, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.4.2015) einzuführen und beauftragt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. (Angenommen 13/8)
TOP 15
Zu (2) top 15 ist wie die anderen Auftragsvergaben auch öffentlich zu behandeln. Wir würden jedoch raten, nachdem Namen und Preise der Bieter bekannt sind, diese zunächst nicht zu nennen und lediglich im Falle einer Beschlussfassung Namen und Preis des beauftragten Unternehmens zu nennen.
Angenommen
TOP 16
Top 16 ist ebenfalls öffentlich zu behandeln. Es sprechen weder Gründe des Wohls der Allgemeinheit noch persönliche Belange gegen eine öffentliche Behandlung.
Angenommen
01 Bekanntgaben
02 Breitbandausbau im Rahmen des neuen bayerischen Förderprogramms
Weiteres Vorgehen
03 Wasserversorgung Stadt Burgkunstadt
Einführung von per Funk auslesbaren Wasserzählern
04 Neubau der GVS Burgkunstadt-Hainweiher;
Auftragsvergabe