Geheimhaltungspflicht

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Geheimhaltung insbesondere nach AO § 30 für Steuer-, Beitrags- und Gebührenangelegenheiten sowie nach GO ... für Verhandlungen in nichtöffentlicher Sitzung und Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen.

Publikationen

Siehe auch