Genossenschaft
Version vom 21. September 2014, 08:39 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (GenG § 1 Abs. 1 Hs. 1). Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft (GenG § 2).
Arten<ref>Quelle: Wikipedia - abgerufen am 21.09.2014 um 10:38 Uhr</ref>
- Konsumgenossenschaft
- Baugenossenschaft
- Bankgenossenschaft
- Dienstleistungsgenossenschaft
- Absatzgenossenschaft
- Produktionsgenossenschaft
Normen
Publikationen
Fußnoten
<references />