Selbstverpflichtungserklärung Stadtrat

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Entwurf einer Selbstverpflichtungserklärung für Stadtratskandidaten des Bürgervereins:

  1. Im Falle einer Wahl zum Stadtrat erkläre ich mich bereit, vergütete Tätigkeiten für Unternehmen oder Verbände, insbesondere Aufsichtsrats-, Beirats- oder sonstige Tätigkeiten für Unternehmen oder Verbände offen zu legen. Ausgenommen sind solche Tätigkeiten, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Hinsichtlich vergüteter Tätigkeiten für Unternehmen oder Verbände mit lokalem Bezug, die der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sind diese Personen schriftlich um Zustimmung zur Veröffentlichung zu bitten. Im Falle ihrter Zustimmung sind auch diese Tätigkeiten zu veröäffentlichen. Im Falle der Nicht-Zustimmung sind die Angaben soweit zu anonymisieren, dass sie gesetzlich zulässig sind.
  2. Im Falle einer Wahl zum Stadtrat verpflichte ich mich, für die Dauer meines Stadtratsmandats bis ein Jahr nach Beendigung des Stadtratsmandats keine Aufsichtsrats-, Beirats- oder sonstige Tätigkeiten für solche Unternehmen oder Verbände anzunehmen, die einen lokalen Bezug zur Stadt Burgkunstadt haben.
  3. Nach Art. 29 der Bayerischen Gemeindeordnung wird die Gemeinde durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet (Art. 37). Nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung erledigt der erste Bürgermeister in eigener Zuständigkeit insbesondere die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Danach obliegt die Entscheidungsbefugnis in allen Bereichen grundsätzlicher Art dem Stadtrat und nicht dem Bürgermeister. In der Praxis ist oftmals eine gegenteilige Tendenz zu beobachten, nämlich eine faktische Beherrschung des Stadtrats durch den Bürgermeister bzw. der Stadtverwaltung. Politisches Ziel des Bürgervereins ist es, die gesetzlich geregelten Kompetenzvorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung in der Praxis durchzusetzen. Für den Stadtrat ist dessen gesetzliche Entscheidungskompetenz vom Entscheidungsprozess bis zur politischen Entscheidung sicherzustellen. Die Meinungsbildung des Stadtrats ist durch entsprechende Bürgerbeteiligung an den Entscheidungsprozessen zu ergänzen. Etwaige Machtverschiebungen zugunsten des Bürgermeisters bzw. der Stadtverwaltung sind transparent zu machen und zu korrigieren.
  4. Im Falle meiner Wahl zum Stadtrat werde ich meine Aufgabe im Stadtrat so wahrnehmen, dass der Stadtrat wieder das Sagen hat und nicht Bürgermeister oder Stadtverwaltung. Ich werde keinesfalls nur Vorlagen der Verwaltung durchwinken. Ich werde mich für Transparenz-Regelungen in den Satzungen von Kommunalen GmbHs, Zweckverbänden oder allen anderen Institutionen einsetzen, auf die vom Stadtrat Aufgaben übertragen werden. Ich werde faktische Machtverschiebungen zugunsten des Bürgermeisters - soweit diese vom gesetzlichen Leitbild abweichen - transparent machen und öffentlich kritisieren. Ich werde ferner überprüfen, inwieweit die Übertragung von Aufgaben an Ausschüsse zu Intransparenz und Machtverschiebungen führt, die mit den gesetzlichen Leitbildern unvereinbar sind. Ggf. werde ich auf Korrekturen in allen Bereichen, die mit den gesetzlichen Leitbildern aktuell unvereinbar sind, hinwirken.
  5. Im Falle meiner Wahl zum Stadtrat verpflichte ich mich, meine Stimme dafür einzusetzen, dass öffentliche Angelegenheiten auch in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Sollten öffentliche Angelegenheiten in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt werden, werde ich die Rechtswidrigkeit notfalls gerichtlich oder rechtsaufsichtlich feststellen lassen.

Quellenangaben:

Ziffern 3 und 4 basieren auf https://wiki.piratenpartei.de/BY:Oberfranken/Bezirksparteitag_2012/Antr%C3%A4ge/Leitlinie_Wir_im_STadtrat