Selbstverpflichtungserklärung Stadtrat

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Entwurf einer Selbstverpflichtungserklärung für Stadtratskandidaten des Bürgervereins:

  1. Im Falle einer Wahl zum Stadtrat erkläre ich mich bereit, vergütete Tätigkeiten für Unternehmen oder Verbände, insbesondere Aufsichtsrats-, Beirats- oder sonstige Tätigkeiten für Unternehmen oder Verbände offen zu legen. Ausgenommen sind solche Tätigkeiten, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Im letzteren Fall sind die Angaben soweit zu anonymisieren, dass sie gesetzlich zulässig sind.
  2. Im Falle einer Wahl zum Stadtrat verpflichte ich mich, für die Dauer meines Stadtratsmandats bis ein Jahr nach Beendigung des Stadtratsmandats keine Aufsichtsrats-, Beirats- oder sonstige Tätigkeiten für solche Unternehmen oder Verbände anzunehmen, die einen lokalen Bezug zur Stadt Burgkunstadt haben.