Stadtratssitzung-2021-06-08
Stadtrat
Sitzungsnummer: SR/2021/007
Sitzungstermin: Dienstag, 8. Juni 2021
Sitzungsbeginn: 19:45 Uhr
Sitzungsort: Stadthalle
Öffentlicher Teil
TOP 02 Veröffentlichung der Sitzungsvorlagen über das Bürgerinformationssystem; weitere Vorgehensweise
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
In den Sitzungen am 01.09.2020 und 06.10.2020 wurde der Antrag des Bürgervereins behandelt, der wie folgt lautete:
Die Stadt Burgkunstadt soll der Öffentlichkeit künftig über das bereits vorhandene Bürgerinformationssystem die Beschlussvorlagen für die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen zur Verfügung stellen.
Der Stadtrat beschloss am 06.10.2020 die Veröffentlichung von Sitzungsvorlagen (ohne Dateianhänge) der Stadtratssitzungen im Internet für eine Testphase von 6 Monaten. Die Testphase startete am 01.12.2020. Die Testphase wurde seitens der Fraktion der Grünen angeregt.
Der Verwaltung sind nur positive Erfahrungen bekannt und schlägt dem Stadtrat vor, dauerhaft so zu verfahren.
TOP 03 Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt - Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die Freiwillige Feuerwehr Kirchlein
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Nach der Feuerwehrbedarfsplanung der Stadt Burgkunstadt ist für die Freiwillige Feuerwehr Kirchlein ein Tragkraftspritzenfahrzeug (ohne Atemschutz) vorgesehen.
Generell kommt es in den Ortsteilfeuerwehren mit TSA (Tragkraftspritzenanhänger) vermehrt zu Mobilitätsproblemen. Landwirte, die ihre Traktoren im Einsatzfall zur Verfügung stellen, werden immer weniger. Es besteht die Gefahr, dass im Einsatzfall die benötigten TSA´s an der Einsatzstelle nicht zeitgerecht eintreffen.
Darüber hinaus sind mit dem schaumstoffverarbeitenden Betrieb in Kirchlein und der Biogasanlage in Hainzendorf zwei Objekte mit erhöhtem Risiko zu berücksichtigen.
Die Zuwendung für ein TSF beträgt derzeit 23.000 EUR. Die Anschaffungskosten betragen durchschnittlich 85.000 EUR.
Für 2021 waren die Beantragung der Förderungen, die Erstellung des Leistungsverzeichnisses sowie die Ausschreibung vorgesehen. Die Beschaffung soll in 2022 erfolgen.
Da der Schwellenwert von 214.000 EUR nicht überschritten wird, ist eine europaweite Ausschreibung nicht erforderlich.
Eine gemeinsame Ausschreibung mit anderen Kommunen ist bei diesem Projekt mangels Kooperationspartner nicht möglich.