Boden
Version vom 26. Dezember 2020, 18:22 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Boden ist nach BBodSchG § 2 Abs. 1 die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in BBodSchG § 2 Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten.