Parallelverfahren
Version vom 5. Juni 2020, 13:52 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans kann nach {{BauGB 8}} Abs. 3 Satz 1 gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan a…“)
Mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans kann nach BauGB § 8 Abs. 3 Satz 1 gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren).