Einstimmigkeit

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"Einstimmigkeit bedeutet bei Abstimmungen in Kollegialorganen, dass deren Beschlüsse mit allen anwesenden Stimmen gefasst werden müssen."<ref>Seite „Einstimmigkeit“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 3. Februar 2020, 17:33 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Einstimmigkeit&oldid=196465050 (Abgerufen: 18. Mai 2020, 10:39 UTC) </ref>

Normen

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

  • AEUV Art. 238 Abs. 4: Die Stimmenthaltung von anwesenden oder vertretenen Mitgliedern steht dem Zustandekommen von Beschlüssen des Rates, zu denen Einstimmigkeit erforderlich ist, nicht entgegen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • BGB § 709 Abs. 1: Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu; für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich.

Handelsgesetzbuch (HGB)

  • HGB § 119 Abs. 1: Für die von den Gesellschaftern zu fassenden Beschlüsse bedarf es der Zustimmung aller zur Mitwirkung bei der Beschlußfassung berufenen Gesellschafter.

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • WEG § 22 Abs. 1 Satz 1: Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, können beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.
  • WEG § 23: Auch ohne Versammlung ist ein Beschluß gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluß schriftlich erklären.

Rechtsprechung

Publikationen

Wikipedia

Kommentare

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 78. Auflage 2019, Verlag C.H. Beck, ISBN 9783406725005, § 32 Rn. 7 a.E.

Fußnoten

<references/>