Umlaufverfahren
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Nach GO Art. 47 Abs. 1 beschließt der Gemeinderat in Sitzungen. Nach § 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt ist eine Beschlussfassung durch mündliche Befragung außerhalb der Sitzungen oder im Umlaufverfahren ausgeschlossen.
Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
2. Abschnitt Geschäftsgang