Einheitlicher Grundbetrag
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Die Ausgangsmesszahl wird nach einem einheitlichen Grundbetrag berechnet. Der Grundbetrag wird für jedes Haushaltsjahr so festgesetzt, dass der als Gemeindeschlüsselmasse (Art. 1) zur Verfügung stehende Betrag aufgebraucht wird. (FAG Art. 2 Abs. 3)
Grundbeträge
- 2015: 815,05 €
Normen
- FAG Art. 2 Abs. 3
[[Kategorie:Haushalt==