Ausgangsmesszahl
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Berechnung am Beispiel der Schlüsselzuweisung 2016
- Ermittlung der Einwohnerzahl
- Einwohnerzahl am 31.12. des vorvorhergehenden Jahres<ref>FAGDV 2002 § 1 Abs. 1 Satz 1</ref> (31.12.2014):
- durchschnittliche Einwohnerzahl der 10 vorangegangenen Jahre<ref>FAG Art. 3 Abs. 2</ref> (1.1.2005-31.12.2014):
- Für die Berechnung maßgebliche Einwohnerzahl:
- Personen mit Nebenwohnung am 09.05.2011 (Stichtag der Volkszählung)
- Einwohner insgesamt:
Normen
Gesetze
Bayern
Rechtsverordnungen
Bayern
- FAGDV 2002 § 1 Maßgebende Einwohnerzahlen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>