Aufforderung zur Angebotsabgabe bei Verfahrensarten mit Teilnahmewettbewerb
Version vom 13. Januar 2021, 22:33 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Bei Verfahrensarten mit Teilnahmewettbewerb fordert der Auftraggeber gemäß UVgO § 31 Abs. 3 nur solche Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind.
Normen
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)<ref>Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte</ref>
- UVgO § 31 Abs. 3
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref>
- VOB/A § 3b Abs. 2
Fußnoten
<references/>