Bauausschuss
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In Burgkunstadt gibt es nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt den Bauausschuss als beschließenden Ausschuss für die:
a) Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstiger Zustimmungen zu Bauvorhaben
b) Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in der Bauleitplanung anderer Gemeinden
soweit nicht der Erste Bürgermeister selbstständig entscheidet.
Grundsätzlich könnte auf den Bauausschuss nach GO Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 auch der Erlass von Bebauungsplänen übertragen werden.
Normen
- GO Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2