Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Vergaberecht
Version vom 26. November 2020, 12:35 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung im Vergaberecht sind für das Fachgebiet Vergaberecht nach FAO § 14o besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1.Europäische und deutsche Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere
- a) EU-Vergaberichtlinien einschließlich der jeweiligen Rechtsmittelrichtlinien,
- b) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- c) Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV),
- d) Grundzüge der Vergabegesetze der einzelnen Bundesländer und (soweit vorhanden) des Bundes,
2. Besonderheiten der einzelnen Vergabeverfahren bei:
- a) der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen,
- b) Planungswettbewerben und der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen,
- c) der Vergabe von Bauleistungen,
- d) der Vergabe von Aufträgen im Bereich Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energieversorgung (Sektorenaufträge),
- e) der Vergabe von Konzessionen,
- f) der Vergabe von Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit,
3. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung:
- a) Primärrechtsschutz durch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren,
- b) Grundzüge der vergaberechtlichen Verfahren vor dem EuGH,
- c) sonstiger Rechtsschutz vor Zivilgerichten und Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren,
4. Vergaberechtliche Aspekte des Beihilferechts,
5. Grundzüge des öffentlichen Preisrechts.