Landschaftsplan
Version vom 23. Juli 2020, 00:20 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden nach BNatSchG § 11 Abs. 1 Satz 1 auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Gemeindegebiets in Grünordnungsplänen dargestellt.
Normen
- BNatSchG § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne