Parallelverfahren
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Mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans kann nach BauGB § 8 Abs. 3 Satz 1 gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren).
Normen
- BauGB § 8 Abs. 3 Satz 1
Siehe auch
Fußnoten
<references/>