Betriebliche Unterstützungskasse

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Überwiegend werden Unterstützungskassen als Idealvereine eingeordnet. Hauptzweck einer Unterstützungskasse ist die ideelle Förderung von Betriebsangehörigen oder früheren Betriebsangehörigen des Trägerunternehmens sowie deren Angehöriger im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung. Betriebliche Unterstützungskassen werden allgemein als nicht wirtschaftliche Vereine angesehen<ref>VG Augsburg, Urteil vom 14.11.2018 – Au 4 K 18.1400 Abs. 46 mit Verweis auf BayObLG, Beschluss vom 03.12.1975 - BReg. 2 Z 40/75 = BayObLGZ 1975, 435 - Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Auflage, § 21 Rn. 5; OLG München, B.v. 28.5.2013 - 31 Wx 136/13 - juris Rn. 3; LG Münster, B.v. 14.4.2008 - 5 T 852/06 - juris Rn. 62</ref>.

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references/>