Stadtratssitzung-2016-11-08

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Bauausschuss

Sitzung des Bauausschusses

am: Dienstag, 08. November 2016 um 19:00 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlicher Teil<ref>Quelle der Tagesordnung: Stadt Burgkunstadt</ref>

TOP 01: Bauantrag auf Nutzungsänderung - Erweiterung der Spielothek auf Fläche des bisherigen Bistros - auf dem Grundstück Flst.Nr. 407 der Gemarkung Burgkunstadt

  • Beschlossen, mit 1 Gegenstimme

02 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.10.2016

  • Einstimmig

Stadtrat

am: Dienstag, 08. November 2016 um 19:15 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Entschuldigt fehlen: SaHe, HPMa, WaWe

Öffentlich

01 Bekanntgaben

CSU-Fraktion hat Antrag zur Errichtung eines öffentlichen WLAN - Hotspots gestellt. Es soll eine Begehung am Marktplatz stattfinden. Danach erfolgt Vorstellung im Stadtrat.

02 Modernisierung des Aufzuges im Rathaus

Projekt Projekt::Aufzug im Rathausaltbau
Stichwort Stichwort::Barrierefreiheit
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-11-08
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/11/08
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat möge entscheiden, welche der drei Varianten realisiert werden soll.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Variante 1 soll umgesetzt werden
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::Planung
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::225.900
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-05-Modernisierung des Aufzuges im Rathaus
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Der bestehende Aufzug im Altbau des Rathauses soll nicht repariert werden, sondern nach Alternativen gesucht werden. Herr G. stellt 3 Varianten vor. Variante 1 an der bisherigen Stelle, Kosten ca. 226.000 €, Variante 2 an der Treppenanlage 235.000 €, Variante 3 an der Wand zum Verbindungsbau (nur bis zum 1. Stock) 207.000 €,

Diskussion

AlHa: Mehrkosten für Umbaurisiken?

Herr G.: Kosten für das Umlegen der Leitungen sind eingerechnet

UlMü: Favorisieren Variante 1 - möglichst mit 2 Seiten Glas

EdBe: Statikprobleme bei Umbau des bestehenden Aufzugs?

Herr G: Mit Statiker besprochen, Deckenbalken sind auszutauschen.

BeVo: Fördermöglichkeiten?

Herr G: KfW Niedrigzinskredit mit 0,05 Zinsen

SvDi: Weitere Fördermöglichkeiten bestehen nicht

ThMü: Hätten wir den Aufzug in vergangene Förderprogramme aufnehmen können?

SvDi: Nein die Kontingente waren ausgeschöpft.

Herr G: An der Glastür im Eingangsbereich sind Sicherheitsmarkierungen für Barrierefreiheit zu ergänzen

Stadtratssitzung-2016-11-08-TOP-03 Ausbau Kirchplatz Mainroth

03 Ausbau Kirchplatz Mainroth

04 Errichtung einer Baumurnenanlage auf dem Friedhof Mainroth

Projekt Projekt::Friedhof Mainroth
Stichwort Stichwort::Urnenanlage
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-11-08
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/11/08
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst, auf dem Friedhof Mainroth eine Baumurnenanlage für ca. 30 Urnenröhren zu errichten. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Fa. Weiher eine konkrete Planung und Kostenschätzung für die Alternative mit nur einem Baum einzuholen. Die Maßnahme wird in den Haushalt 2017 eingestellt. Die Realisierung erfolgt im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes und der damit zur Verfügung stehenden Mittel.]]
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschliesst, auf dem Friedhof Mainroth eine Baumurnenanlage für ca. 10 Urnenröhren mit möglicher Erweiterung zu errichten. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Fa. Weiher und weiteren Firmen eine konkrete Planung und Kostenschätzung für die Alternative mit nur einem Baum einzuholen. Die Maßnahme wird nochmals dem Stadtrat vorgestellt und in den Haushalt 2017 eingestellt. Die Realisierung erfolgt im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes und der damit zur Verfügung stehenden Mittel.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::Angebot nebst Alternativangebot einholen
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Der Pfarrgemeinde Mainroth äüßerte den Wunsch auf Errichtung einer Baumurnenanlage. Die einzelnen Urnengräber bestehen aus einer Urnenerdröhre aus Edelstahl, die 2 oder 4 Urnenkapseln aufnehmen - „Familienurnengräber“ angeboten werden. Abgedeckung: Schmuckverschlussplatte aus Bronzeguss mit Möglichkeit, Namen der Verstorbenen einzugravieren. Groben Kostenschätzung für eine Anlage mit 30 Urnenröhren ca. 46.000 EUR.

Diskussion

05 Sportlerehrung 2016

06 Planung und Beschlussfassung Haushalt 2017

Projekt Projekt::Haushalt 2017
Stichwort Stichwort::Haushaltsplan
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-11-08
Antragsteller Antragsteller::Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/11/09
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::1. Der Stadtrat beschließt, in der Stadtratssitzung im Dezember 2016 den Finanzplan für das Jahr 2017 (differenzierte Planung) und für die Jahre 2018-2021 (Grobplanung) zu beraten.

2. Der Stadtrat beschließt, den Haushalt 2017 in der Stadtratssitzung vom Februar 2017 zu verabschieden.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Antrag des Bürgervereins abgelehnt.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis [[Abstimmungsergebnis::Abgelehnt:

4 Ja (ThMü, AlHa, VrFl, EdBe) / 13 Nein]]

Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::2016/11/30
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2017-01-07-TOP-07 Haushaltsplanung 2017 - Vorstellung der investiven Maßnahmen
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Für die Umsetzung bereits beschlossener und vom Haushalt abhängiger Investitionen wie z.B. Aufzug oder Kirchplatz in Mainroth ist ein baldmöglichst beschlossener Haushalt unabdingbar. Der Kommunalhaushalt ist auf der gesetzlichen Grundlage gemäß der Gemeindeordnung im November des Vorjahres zu beschließen. Im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass dies in Burgkunstadt nicht möglich ist, weil u.a. das Ergebnis des Jahresabschlusses des laufenden Jahres zur Deckung des Haushaltes notwendig ist. Unter Berücksichtigung der Argumentationen der Kämmerin hält der Bürgerverein es für zielführend, den Haushalt dann im Februar des neuen Jahres zu beschließen. Zur Vorbereitung des Haushalts ist es notwendig, die geplanten Investitionen für die nächsten Jahre abzustimmen. Der Investitionsplan für die nächsten 4 Jahre kann bereits im Vorfeld besprochen werden. Deshalb schlägt der Bürgerverein vor, diesen TOP in der nächsten Sitzung im Dezember 2016 aufzunehmen.

Diskussion

WoSi: Terminliche Festlegung ist nicht sinnvoll, da nicht klar ist, ob Zahlen rechtzeitig vorliegen.

GüKn: Beschluss nicht notwendig, da die angestrebten Ziele selbstverständlich sind.

ThMü: Gesetzlich ist der November vorgesehen, Bürgerverein berücksichtigen dass bisher noch keine Zahlen vorliegen. Februar des nächsten Jahres ist ein Entgegenkommen.

EdBe: Beschluss ist wichtig, es geht um Transparenz und Verbindlichkeit in der Öffentlichkeit - für die Bürger.

07 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

08 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.10.2016

09 Anfragen