Örtliche Rechnungsprüfung
Die örtliche Rechnungsprüfung wird jährlich durchgeführt (KommPrV § 2 Abs. 1 Satz 1).
Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke (Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung - KommPrV)
- KommPrV § 2 Abs. 1 Satz 1