Religionsfreiheit

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." (GG Art. 4 Abs. 1 und 2)


Normen

Publikationen

Rechtsprechung