Auslobungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Juni 2021, 10:36 Uhr
Wettbewerbe sind nach GWB § 103 Abs. 6 Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen..
Normen
- GWB § 103 Abs. 6