Architekten- und Ingenieurleistungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. Juni 2021, 09:58 Uhr
Architekten- und Ingenieurleistungen sind nach VgV § 73 Abs. 2
- Leistungen, die von der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erfasst werden, und
- sonstige Leistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist oder vom öffentlichen Auftraggeber gefordert wird.
Normen
- VgV § 73 Abs. 2
Fußnoten
<references/>