Umweltpolitik: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Januar 2014, 19:16 Uhr
Nach GG Art. 20a schützt der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Ziele
- Mit Umweltpolitik soll geregelt werden, wie das öffentliche Gut Umwelt genutzt werden darf oder soll.