Freiberufliche Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. März 2021, 20:53 Uhr
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören nach EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 die selbständig ausgeübte
- wissenschaftliche,
- künstlerische,
- schriftstellerische,
- unterrichtende oder
- erzieherische Tätigkeit,
die selbständige Berufstätigkeit der
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Tierärzte,
- Rechtsanwälte,
- Notare,
- Patentanwälte,
- Vermessungsingenieure,
- Ingenieure,
- Architekten,
- Handelschemiker,
- Wirtschaftsprüfer,
- Steuerberater,
- beratenden Volks- und Betriebswirte,
- vereidigten Buchprüfer,
- Steuerbevollmächtigten,
- Heilpraktiker,
- Dentisten,
- Krankengymnasten,
- Journalisten,
- Bildberichterstatter,
- Dolmetscher, Übersetzer,
- Lotsen und
- ähnlicher Berufe.
Normen
- EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Siehe auch
Fußnoten
<references/>