Bauausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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soweit nicht der Erste Bürgermeister selbstständig entscheidet.
 
soweit nicht der Erste Bürgermeister selbstständig entscheidet.
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* {{GO 32}} Abs. 2 Satz 2 Nr. 2

Version vom 11. Dezember 2013, 12:34 Uhr

In Burgkunstadt gibt es nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt den Bauausschuss als beschließenden Ausschuss für die:

a) Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstiger Zustimmungen zu Bauvorhaben

b) Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in der Bauleitplanung anderer Gemeinden

soweit nicht der Erste Bürgermeister selbstständig entscheidet.

Normen