Boden: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Boden ist nach {{BBodSchG 2}} Abs. 1 die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten.<noinclude> | + | Boden ist nach {{BBodSchG 2}} Abs. 1 die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in {{BBodSchG 2}} Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten.<noinclude> |
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Version vom 2. September 2020, 20:45 Uhr
Boden ist nach BBodSchG § 2 Abs. 1 die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in BBodSchG § 2 Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten.