Landschaftsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden nach {{BNatSchG 11}} Abs. 1 Satz 1 auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Gemeindegebiets in Grünordnungsplänen dargestellt.<noinclude>
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Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden nach {{BNatSchG 11}} Abs. 1 Satz 1 auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in [[Landschaftsplan|Landschaftsplänen]], für Teile eines Gemeindegebiets in [[Grünordnungsplan|Grünordnungsplänen]] dargestellt.<noinclude>
  
 
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Version vom 23. Juli 2020, 00:20 Uhr

Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden nach BNatSchG § 11 Abs. 1 Satz 1 auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Gemeindegebiets in Grünordnungsplänen dargestellt.

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