Relative Stimmenmehrheit: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BGH II ZR 47/71}}
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* {{BGH II ZR 47/71}}: "Vereins- und Parteiwahlen,  die vom [[Einfache Stimmenmehrheit|einfachen Mehr­heitsprinzip]] abweichen oder dieses besonders aus­gestalten,  müssen eine satzungsmäßige Grundlage haben."<ref>Amtlicher Leitsatz 2</ref>
  
 
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Version vom 18. Mai 2020, 07:45 Uhr

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