Zweckbetrieb: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. April 2020, 11:38 Uhr
Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlich ausgerichteter Teilbereich einer Körperschaft, die ansonsten gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich tätig ist.<ref>Seite „Zweckbetrieb“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Januar 2020, 08:44 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zweckbetrieb&oldid=195935338 (Abgerufen: 20. April 2020, 11:35 UTC) </ref>
Die Unterscheidung zwischen einem (begünstigten) Zweckbetrieb und einem (nicht begünstigten) gewerblichen Betrieb ist vor allem aus steuerrechtlicher Sicht von Bedeutung. Die gewerblichen Geschäftsbetriebe der gemeinnützigen Körperschaften unterliegen der Ertragsteuerpflicht und werden jenseits der Freigrenzen besteuert. Verluste nicht begünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe können als Mittelfehlverwendung den Gemeinnützigkeitsstatus gefährden.<ref>Seite „Zweckbetrieb“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Januar 2020, 08:44 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zweckbetrieb&oldid=195935338 (Abgerufen: 20. April 2020, 11:35 UTC) </ref>
Publikationen
Siehe auch
Fußnoten
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