Kategorie:Burgkunstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. August 2013, 12:20 Uhr

In Bayern gibt es 2056 Gemeinden, davon 314 "Städte". Die Stadt Burgkunstadt ist nach Art. 1 Satz 1 GO eine Gebietskörperschaft. Als juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist sie Trägerin von Rechten und Pflichten und fähig, an einem Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt zu sein (61 VwGO). Sie gehört als sog. "kleine" kreisangehörige Gemeinde (Art. 5 Abs. 1 GO) dem Landkreis Lichtenfels an. Die untere staatliche Verwaltungsbehörde ist nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 LKrO das Landratsamt Lichtenfels<ref>vgl. Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, S. 22</ref>. Es übt in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises die Rechtsaufsicht über die Stadt Burgkunstadt aus, in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises zusätzlich die Fachaufsicht.

Amtlicher Gemeindeschlüssel

Der amtliche Gemeindeschlüssel der Stadt Burgkunstadt lautet: 478 116

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