Auslobungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Juli 2019, 09:40 Uhr

Wettbewerbe sind nach GWB § 103 Abs. 6 Auslobungsverfahren, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen..

Normen

Siehe auch