Öffentlicher Auftrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Juli 2019, 08:07 Uhr
Öffentliche Aufträge sind nach GWB § 103 Abs. 1 entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die
- die Lieferung von Waren,
- die Ausführung von Bauleistungen oder
- die Erbringung von Dienstleistungen
zum Gegenstand haben.
Merkmale
Vertrag
Entgelt
Beschaffung
Normen
- GWB § 103 Abs. 1