Öffentlicher Auftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Öffentliche Aufträge sind nach {{GWB 103}} Abs. 1 entgeltliche Verträge zwischen [[Öffentlicher Auftraggeber|öffentlichen Auftraggebern]] oder Sektorenauftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
  
 
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Version vom 14. Juli 2019, 11:06 Uhr

Öffentliche Aufträge sind nach GWB § 103 Abs. 1 entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

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