Universität Bayreuth: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. August 2013, 07:44 Uhr
Die Universität Bayreuth ist einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts (sog. Personalkörperschaft). Die Universität wird durch ihren Präsidenten gesetzlich vertreten.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.