Stadtratssitzung-2017-02-07: Unterschied zwischen den Versionen
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===12 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt=== | ===12 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt=== |
Version vom 22. Juni 2017, 10:25 Uhr
Bauausschuss
Stadtrat
am: Donnerstag, 17. November 2016 um 19:00 Uhr im: Sitzngssaal des Rathauses
Entschuldigt fehlen: VrFl, JoRu
Öffentlich
Anträge zur Tagesordnung
UlMü: TOP 8 verschieben in die nichtöffentliche Sitzung
- Einstimmig beschlossen
01 Bekanntgaben
02 Vollausbaumaßnahme Marienbader Weg - Ausschreibung
Sachverhalt
Vorstellung durch Herrn Sch. (Ingenieurbüro Miller)
Vollsanierung: Kanal 66 lfm, Wasser, Straßenbelag, Breitbandvorbereitung
Kanal: 100.000
Wasser: 53.000
Straßenbau: 98.000
Breitbandvorbereitung: 9.000
Gesamt: 260.000
Kanäle weisen gravierende Schäden auf, Sofortmaßnahme ist notwendig, Sanierung in offener Bauweise, Fußgänger, Radfahrr und PKW teilen sich die Fahrbahn - wird als verkehrsberuhigter Bereich hergestellt, Geplanter Baubeginn April/Mai 2017
Diskussion
GKn: Höhe der Straßenausbaubeiträge?
SvDi: Verkehrszählung wurde durchgeführt: Haupterschließungsstraße, d.h. Anlieger zahlen 40 % Straßenausbaubeiträge
MiDo: Herstellungskosten je lft. Meter Kanal?
Herr Sch: 400 €
MiDo: Gesamtkosten 100.000 €
Herr Sch: Kosten für Hausanschlüsse und Revisionsschächte sind enthalten
03 Bauträgerschaft forstliches Wegebauprojekt "Rotsteinweg" durch die Stadt Burgkunstadt
Projekt | Projekt::Mainroth |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Rummelsberger Diakonie e.V. |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07 |
Antragsteller | Antragsteller::Rummelsberger Diakonie e.V. |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/02/07 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst, aus fördertechnischen Gründen offiziell die Bauträgerschaft für das Forstwegebauprojekt „Rotsteinweg“ zu übernehmen. Die durch die Förderung nicht gedeckten Kosten müssen in voller Höhe von den angrenzenden Grundstückeigentümern getragen werden. Daher ist das Projekt, bis auf die Personalkosten in Zusammenhang mit dem Antragsverfahren, für die Stadt Burgkunstadt mit keinem finanziellen Aufwand verbunden.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschliesst, aus fördertechnischen Gründen offiziell die Bauträgerschaft für das Forstwegebauprojekt „Rotsteinweg“ zu übernehmen. Die durch die Förderung nicht gedeckten Kosten müssen in voller Höhe von den angrenzenden Grundstückeigentümern getragen werden. Daher ist das Projekt, bis auf die Personalkosten in Zusammenhang mit dem Antragsverfahren, für die Stadt Burgkunstadt mit keinem finanziellen Aufwand verbunden.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Die Rummelsberger Anstalten besitzen in der Gemarkung Mainroth zwei große Waldgrundstücke, die erschlossen werden sollen. Die Errichtung eines LKW-befahrbaren Forstweges ist geplant. Förderung nach den Richtlinien der Walderschließung wäre möglich. Die Stadt Burgkunstadt müsste den Antrag stellen und die Bauträgerschaft für das Projekt übernehmen. Nicht durch die Förderung gedeckten Kosten müssen von den Grundstückseigentümern getragen werden, so dass der Stadt Burgkunstadt keine Kosten entstehen. 12 Jahre lang sind die Anlieger für die Sanierungskosten zuständig.
Diskussion
ThMü: Wer zahlt nach 12 Jahren?
GüKn: Die anschließenden Instandhaltungskosten werden für die öffentl. Feld- und Waldwege in Mainroth immer von der Jagdgenossenschaft übernommen.
SvDi: Die Stadt ist bei den von der Jagdgenossenschaft instand gehaltenen Wegen immer mit 25 % an den Kosten beteiligt.
04 Dorferneuerung in Kirchlein; Außentreppe für den Versammlungsraum am Feuerwehrhaus
Sachverhalt
Wer übernimmt die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten des Dachgeschossausbaues am Feuerwehrhaus samt Außentreppe? Entweder die Stadt Burgkunstadt oder die örtlichen Vereine, welche diesen Raum nutzen, evtl. auch die Stadt Burgkunstadt und die örtlichen Vereine gemeinsam.
Herr Demb. als Vertreter der örtlichen Vereine hat mitgeteilt, dass sich die Vereine mit 50% an dem nicht gedeckten Aufwand an der Außentreppe beteiligen. Die Vereine erbringen Handwerkerleistungen zur Kosteneinsparung
Gesamtkosten der Treppenanlage samt Baunebenkosten incl. Mehrwertsteuer ca. 25.000,-- Euro. Das Amt für Ländliche Entwicklung übernimmt 55 % = ca. 13.750,-- Euro.
Diskussion
05 Neugestaltung des Kirchplatzes in Mainroth
Sachverhalt
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken legt Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft Mainroth–Mainklein bezüglich der Neugestaltung des Kirchplatzes in Mainroth vor. Bezuschussung 60 %.
Diskussion
06 Einleiten von Straßenabwässern in die gemeindliche Kanalisation; Kostenbeteiligung der BRD als Straßenbaulastträger; B 289 - OD Weidnitz
Projekt | Projekt::Weidnitz |
---|---|
Stichwort | Stichwort::B289 |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-02-07 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/02/07 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, letztendlich vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg und der Stadt Burgkunstadt über die Teilerneuerung und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers der Fahrbahn im Abschnitt 260, Station 1,52, bis Abschnitt 260, Station 1,9 (Bereich Ortsdurchfahrt Weidnitz), zu genehmigen.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, letztendlich vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg und der Stadt Burgkunstadt über die Teilerneuerung und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers der Fahrbahn im Abschnitt 260, Station 1,52, bis Abschnitt 260, Station 1,9 (Bereich Ortsdurchfahrt Weidnitz), zu genehmigen.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz::Haushaltsreste aus 2015 |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Im Bereich der Ortsdurchfahrt Weidnitz (B 289) erfolgt Teilerneuerung der Kanalisation. Diese dient auch zur Entwässerung der Straße (Ableitung des Oberflächenwassers). Die BRD beteiligt sich deshalb an den Kosten. In 2015 wurde der Hauptstrang saniert in 2015 sollen nun abgängige Straßeneinläufe incl. Zuleitungen zum Hauptstrang erneuert werden. Für 11 Straßeneinläufe im Bereich des betroffenen Straßenabschnitts wird ein Zuschlag für die Straßeneinläufe vereinbart. Je Straßeneinlauf 1.590,-- Euro = insgesamt 22.000,-- Euro.
Diskussion
07 Versetzen der Zählerverteilung mit Anschluss an einen neuen Hausanschlusskasten
Sachverhalt
Der „Neubau“ der ehemaligen Mittelschule Burgkunstadt soll abgerissen werden. Versorgungstechnische Stilllegung soll erfolgen. Elektroanschluss ist noch zurückzubauen. An diesem Hausanschluss hängen auch die PV-Anlagen sowie der Telefon- bzw. Internetanschluss. Angebot für Umbau: 17.850 EUR brutto, (incl. Zählerschrank neuer Zählerschrank 4.745 EUR)
Diskussion
AlHa: Werden alle Anschlüsse mit verlegt, auch Telefon-, Internet- und PV-Anlage?
HeEb: Ja, die Maßnahme ist baldmöglichst umzusetzen, geplant: Osterferien, um den Schulablauf nicht zu stören -
08 Erneuerung der Kesselanlage in der ehemaligen Mittelschule (Altbau)
- In nichtöffentliche Sitzung verlegt
09 Aufnahme des Grundstücks und des Gebäudes der katholischen Kirchenstiftung (Fl.Nr. 1484, Gemarkung Burgkunstadt) in den städtebaulichen Ideenwettbewerb Schulberg
Sachverhalt
Stadtverwaltung möchte die Verfahrensbetreuung für die Auslobung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs über die umfassende Neuordnung und Neugestaltung des Schulbergs vergeben. Der Raumbedarf für den katholischen Kindergartens werden bereits berücksichtigt. Frage: Soll das Grundstück zusammen mit dem Gebäude der katholischen Kirchenstiftung in den Ideenwettberb aufgenommen werden?
Diskussion
WoSie: Passt von der Erschließung nicht
AlHa: Müssen mit dem Ideenwettbewerb vorankommen
KaWe: Passt nicht zum Konzept
10 Erlass einer Werbeanlagensatzung
Sachverhalt
In letzter Zeit werden vermehrt Bauanträge auf Errichtung von Werbeanlagen eingereicht. Ohne Satzung ist es fast nicht möglich, einen Antrag auf Aufstellung einer Werbeanlage abzulehnen. Verwaltung hat auf Wunsch der Bauausschussmitglieder einen Satzungsentwurf erarbeitet.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung) gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
- Einstimmig beschlossen
12 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt
Mainklein
Im nördlichen Teil von Mainklein, im Häckergrund, befinden sich zwei Ableitungen. Für diese Ableitung sind bisher keine Unterhaltsleistungen seitens der Stadt erbracht worden.
Neuses Fall 1
Im südlichen Teil von Neuses befindet sich ein Dorfbrunnen, der seinen Überlauf über eine zum Teil verrohrte Ableitung durch diverse Grundstücke in den Main entwässert, wird nicht als Kanal der Stadt Burgkunstadt geführt.
Neuses Fall 2
Ableitung für Oberflächenwasser, verläuft vom Feuerwehrhaus zu den Bahnschienen. Die Anlieger leiteten bereits vor dem Anschluss von Neuses an die Kläranlage ihr Oberflächenwasser in diese Ableitung. Für diese Ableitung sind bisher keine Unterhaltsleistungen seitens der Stadt erbracht worden.
Beschluss
1. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Mainklein 1 und 2, als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr.
2. Der Stadtrat beschließt, dass die Ableitung des Dorfbrunnen Neuses als Gewässer dritter Ordnung einzustufen ist.
3. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Neuses (Alte Schmiede), als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr.
- Einstimmig beschlossen
13 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses der Stadt Burgkunstadt für das Jahr 2015
Sachverhalt
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband erstellte die Steuererklärung für die städtischen Einrichtungen Versorgungsbetrieb (Wasserversorgung und PV-Anlagen), Stadthalle und Freibad für das Jahr 2015: Bilanzsumme ca. 2.9 Mio EUR, Jahresgewinn ca. 30.000 EUR. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet. Verlustvortrag zum 31.12.2014 ca. 1.5 Mio EUR.
Beschluss
Der Jahresabschluss 2015 des Versorgungsbetriebes mit einer Bilanzsumme von 2.962.721,39 EUR und einem Jahresgewinn von 30.353,92 EUR wird hiermit festgestellt. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet. Die Verrechnungsschulden gegenüber der Stadt sind weiterhin banküblich (2 % über dem Basiszinssatz) zu verzinsen.
- Einstimmig beschlossen
14 Einführung BayernWLAN - Accesspoint im Rathaus
Sachverhalt
Der Freistaat Bayern plant bis Ende 2020 Bayern WLAN an 20.000 Hotspots zur Verfügung zu stellen = kosenloser WLAN - Zugang für die Öffentlichkeit. Der Freistaat beteiligt sich an den Kosten für zwei Standorte mit bis zu 5.000,00 € brutto. Die Verwaltung hat einen Standort am Schustermuseum (siehe TOP 15) und einen Standort im Rathaus als sinnvoll erachtet. Die monatliche Grundgebühr von insgesamt 50,79 EUR sind von der Stadt zu tragen.
Diskussion
Von allen Fraktionen wird die Einrichtung der Hotspots befürwortet - allerdings nicht am Standort Rathaus.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Installation und den Betrieb eines Bayern WLAN Accesspoints im Eingangsbereich des Rathauses und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Verträge zu schließen und Aufträge zu vergeben.
- Einstimmig abgelehnt
Ergänzung: Die Verwaltung sucht nach einem neuen geeigneten Standort (z.B. Schwimmbad, Bahnhof....)
15 Einführung BayernWLAN - Accesspoint am Schustermuseum
Sachverhalt
Wie im vorigen TOP beschrieben hat die Stadtverwaltung auch einen Accesspoint am Schustermuseum, für die Marktplatzbesucher, geplant. Der Accesspoint (ca. 15x15cm) wird an die Hauswand des Schustermuseums angebracht und versorgt von dort den Marktplatz. Kosten mit Eventualpositionen): 1.919,60 € Brutto, Monatliche Grundgebühr Gesamt 57,79 €. Vorinstallationsarbeiten werden komplett vom Freistaat übernommen. Monatlichen Kosten sind von der Stadt Burgkunstadt zu entrichten.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Installation und den Betrieb eines Bayern WLAN am Schustermuseum für den Marktplatzbereich und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Verträge zu schließen und Aufträge zu vergeben. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung.
- Einstimmig beschlossen
16 Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung
Sachverhalt
Die CSU Fraktion stellt den Antrag an den Stadtrat auf Änderung der Geschäftsordnung. Vorberatende Ausschüsse sollen zukünftig stets nichtöffentlich tagen, so wie es im ersten Entwurf der Geschäftsordnung von 2014 vorgesehen war. Der Bayerische Gemeindetag hält eine derartige Regelung für möglich. Dies wurde bereits 2014 abgeklärt. Begründung: In einer Vielzahl von Angelegenheiten ist eine klare Abgrenzung zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Belangen nicht möglich. Diese Themen tangieren die Rechte einzelner Personen. Bei der erstmaligen Diskussion dieser Themen in öffentlichen Gremien oder Sitzungen können diese Tagesordnungspunkte nicht in allen Einzelheiten diskutiert werden, da wir Stadträte stets die Persönlichkeitsrechte der mit dem Thema in Zusammenhang stehenden Personen im Blick haben müssen. Häufig ergeben sich Fragen zu sensiblen Themen erst in der Diskussion im Gremium. Eine Antwort könnten die anwesenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung meist sofort geben. Kann die Frage nicht gestellt werden, da sich Personen eventuell beeinträchtigt fühlen würden, muss das Thema dann einzeln in eine nichtöffentliche Sitzung verwiesen oder in eine der nächsten Sitzungen vertragt werden. Dies steht einem effizienten und schnellen Abarbeiten der Themen entgegen. Eine Vorberatung in einer nicht-öffentlichen Sitzung beseitigt diese Rechtsunsicherheit und schützt uns. Ein vorberatender Ausschuss bereitet zudem die Punkte nur vor und gibt eine Empfehlung an den Stadtrat. Die eigentliche Beratung und Beschlussfassung erfolgt dann in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats. In der Hoffnung keine Fehlbitte geleistet zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, GüKn Fraktionsvorsitzender der CSU Fraktion
Diskussion
Edith Berg nimmt für den Bürgerverein Stellung
Der Antrag der CSU - die Ausschüsse künftig generell nichtöffentlich beraten zu lassen, betrifft insbesondere den Haupt- und Finanzausschuss. Hier werden die zukünftigen Investitionen für die Stadt besprochen - also die Zukunft der Stadt gestaltet. Wird die Öffentlichkeit bei dieser Diskussion nicht zugelassen, werden die Bürger von einem wesentlichen Informationsrecht ausgeschlossen.
1. Unsere bestehende Geschäftsordnung ist in Übereinstimmung mit der Mustersatzung des Bayr. Gemeindetages beschlossen worden.
Die Bürger sollen sich über die Auffassung der Stadträte unmittelbar informieren können. Wenn die Diskussion schon vor der öffentlichen Sitzung stattgefunden hat, dann kann die Öffentlichkeit nicht verstehen wie und weshalb die Entscheidung zustande kam. Die Meinungsbildung soll von Anfang an durchsichtig und nachvollziehbar sein. Gerade deshalb wurde vom Bayerischen Gemeindetag der Passus herausgestrichen, dass vorberatende Ausschüsse generell nicht-öffentlich tagen. (3)
2. Eine Trennung der Sitzung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil ist immer möglich
Natürlich gibt es Dinge, die nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden können und dürfen - wie im CSU - Antrag formuliert. Dafür hat der Gesetzgeber aber schon vorgesorgt. Jede Ausschuss - Sitzung kann in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil gegliedert werden - genauso wie jede Stadtratssitzung. Auch hier gibt es eine eindeutige Trennung, so wie wir es auch erfolgreich in der Stadtratssitzungen praktizieren.
Die im Antrag formulierte Begründung, dass Themen einzeln in eine nicht-öffentliche Sitzung verschoben werden müssen und dadurch nur verzögert Entscheidungen getroffen werden, kam in der Vergangenheit so gut wie nicht vor.
3. Die Versprechen im Wahlkampf:
Alle Fraktionen haben vor 3 Jahren gemeinsam beschlossen, die Öffentlichkeit in die Satzung mit aufzunehmen. Sowohl CSU als auch SPD hatten sich im Wahlkampf ausdrücklich für Transparenz und Offenheit in der Politik ausgesprochen. Jetzt wo es konkret wird und z.B. darum geht, welche Investitionen für 2017 geplant und umgesetzt werden sollen, soll wieder hinter verschlossenen Türen verhandelt werden.
Hinter verschlossenen Türen verhandeln: Nicht mit unserer Zustimmung!
In anderen Städten werden die Bürger aufgerufen, sich am Bürgerhaushalt zu beteiligen. Sie können Vorschläge unterbreiten, welche Investitionen sie für sinnvoll und wichtig erachten. In Burgkunstadt soll nun stattdessen ein großer Schritt rückwärts gegangen werden: die vorberatenden Ausschüsse sollen generell nichtöffentlich tagen. Der Bürgerverein setzt sich für eine andere Praxis ein: Lasst uns gemeinsam bürgerfreundlich und deshalb öffentlich diskutieren. Ist das nicht die Stadt aller Bürger die hier geplant und gestaltet wird? Und ist es nicht das Geld aller Bürger, das hier ausgegeben wird?
Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu stärken. Lasst uns gemeinsam daran arbeiten. Vertrauen erreichen wir nur dadurch, dass wir nicht Türen schließen, sondern Türen öffnen - wo immer es möglich ist.
Aus diesen Gründen und im Interesse der Bürger appelliert der Bürgerverein an alle Stadträte, weiterhin gemeinsam öffentliche Diskussionen zu führen und öffentliche Entscheidungen zu treffen.
Weitere Diskussionsbeiträge
GüKn: Ich verwahre mich dagegen, die Öffentlichkeit auszuschließen
KaWe: Wir haben große Schritte zur Transparenz gemacht und TOPs in der Stadtratssitzung getrennt. Wichtige Infos, die die Bevölkerung interessieren, werden in der öffentlichen Stadtratssitzung besprochen. Aber ein Teil, der immer schon war, war auch gut.
HPMa: Der Antrag ist nicht notwendig und nicht sinnvoll. Auch Ausschuss-Sitzungen können in öffentlich/nichtöffentlich aufgeteilt werden.
UlMü: Es ist konstruktiver, nichtöffentlich vorzuberaten, Vorberatungen haben nur klärenden Charakter. Wir brauchen die Nichtöffentlichkeit noch ein bisschen.
ChFr: Das sehe ich auch so, das ist kein Rückschritt.
ThMü: Verliest: Um dem Öffentlichkeitsgrundsatz Rechnung zu tragen, ist sehr zu empfehlen, im Rahmen des Sachvortrags zum betreffenden Tagesordnungspunkt die Beratungsinhalte und –ergebnisse der vorangegangenen nichtöffentlichen Ausschusssitzung in den Grundzügen darzustellen und so die anwesenden Zuhörer in Kenntnis zu setzen.
Die Argumentation, einen Tagesordnungspunkt im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der nachfolgenden öffentlichen Sitzung oder gar zur Ermöglichung einer „offenen Aussprache“ zu heiklen Themen im Gemeinderat nichtöffentlich vorberaten zu wollen, reicht für sich genommen nicht aus, um eine Ausnahme vom Öffentlichkeitsgrundsatzes zum „Wohl der Allgemeinheit“ zu rechtfertigen.
(Dr. Andreas Gaß,Bayerischer Gemeindetag: Anmerkungen zum Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen des Gemeinderats (in: BayVBl. 2016, S. 463 ff.)
17 Bekanntmachung der Kosten und Zuwendungen des Jan-Parks Burgkunstadt
Sachverhalt
Abgerechnete Kosten: 216.619 € (ursprünglich veranschlagt: 273.225 €)
Zuschussfähige Kosten: 211.200 €
Davon ca. 60 % Zuwendung: 126.700 €
Eigenanteil: 89.919 €
Erhebliche Kostenminderung: deutlich geringeren Aufwendungen bei den Entwässerungsarbeiten sowie Geländemodellierung. Die Bäume sowie die Beleuchtung auf dem Grundstück der Skateranlage wurden zu 100% durch Spenden finanziert. Die Regierung von Oberfranken begrüßte in der fachlichen Würdigung des Projektes die wirtschaftliche und sparsame Umsetzung des Vorhabens.
18 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
19 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.01.2017
- Einstimmig beschlossen
20 Anfragen
Publikationen
Lokalpresse
- obermain.de vom 09.02.2017 - Bauplätze am Stadtrand?: "Bauausschuss: Private Bauleitplanung möglich"
- obermain.de vom 08.02.2017 - Haushaltsberatungen ohne Zuhörer: "Debatte im Stadtrat über Nichtöffentlichkeit für vorberatende Ausschüsse – WLAN am Marktplatz"
- obermain.de vom 08.02.2017 - Gerhard Herrmann, Standpunkt: Offenheit schafft Vertrauen
BLOGs
- Bernd Weickert, BLOG vom 08.02.2017 - Transparenz - nur ein leeres Wort
- Bernd Weickert, BLOG vom 09.02.2017 - Nach drei Jahren immer noch keine gültige Gebührensatzung
Fußnoten
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