Stadtratssitzung-2016-11-08: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 39: Zeile 39:
  
 
{{Stadtratssitzung-2016-11-08-TOP-04 Errichtung einer Baumurnenanlage auf dem Friedhof Mainroth}}
 
{{Stadtratssitzung-2016-11-08-TOP-04 Errichtung einer Baumurnenanlage auf dem Friedhof Mainroth}}
 +
 +
[[Kategorie:Tagesordnungspunkt]]
  
 
===05 Sportlerehrung 2016===
 
===05 Sportlerehrung 2016===

Version vom 8. November 2016, 16:04 Uhr

Bauausschuss

entschuldigt:

Sitzung des Bauausschusses

am: Dienstag, 08. November 2016 um 19:00 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlicher Teil<ref>Quelle der Tagesordnung: Stadt Burgkunstadt</ref>

TOP 01: Bauantrag auf Nutzungsänderung - Erweiterung der Spielothek auf Fläche des bisherigen Bistros - auf dem Grundstück Flst.Nr. 407 der Gemarkung Burgkunstadt

Beschlussvorschlag

02 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.10.2016

Stadtrat

am: Dienstag, 08. November 2016 um 19:15 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich

01 Bekanntgaben

02 Modernisierung des Aufzuges im Rathaus

Projekt Projekt::Aufzug im Rathausaltbau
Stichwort Stichwort::Barrierefreiheit
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-11-08
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/11/08
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat möge entscheiden, welche der drei Varianten realisiert werden soll.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Variante 1 soll umgesetzt werden
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::Planung
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::225.900
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-05-Modernisierung des Aufzuges im Rathaus
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Der bestehende Aufzug im Altbau des Rathauses soll nicht repariert werden, sondern nach Alternativen gesucht werden. Herr G. stellt 3 Varianten vor. Variante 1 an der bisherigen Stelle, Kosten ca. 226.000 €, Variante 2 an der Treppenanlage 235.000 €, Variante 3 an der Wand zum Verbindungsbau (nur bis zum 1. Stock) 207.000 €,

Diskussion

AlHa: Mehrkosten für Umbaurisiken?

Herr G.: Kosten für das Umlegen der Leitungen sind eingerechnet

UlMü: Favorisieren Variante 1 - möglichst mit 2 Seiten Glas

EdBe: Statikprobleme bei Umbau des bestehenden Aufzugs?

Herr G: Mit Statiker besprochen, Deckenbalken sind auszutauschen.

BeVo: Fördermöglichkeiten?

Herr G: KfW Niedrigzinskredit mit 0,05 Zinsen

SvDi: Weitere Fördermöglichkeiten bestehen nicht

ThMü: Hätten wir den Aufzug in vergangene Förderprogramme aufnehmen können?

SvDi: Nein die Kontingente waren ausgeschöpft.

Herr G: An der Glastür im Eingangsbereich sind Sicherheitsmarkierungen für Barrierefreiheit zu ergänzen

03 Ausbau Kirchplatz Mainroth

04 Errichtung einer Baumurnenanlage auf dem Friedhof Mainroth

Vorlage:Stadtratssitzung-2016-11-08-TOP-04 Errichtung einer Baumurnenanlage auf dem Friedhof Mainroth

05 Sportlerehrung 2016

06 Planung und Beschlussfassung Haushalt 2017

Projekt Projekt::Haushalt 2017
Stichwort Stichwort::Haushaltsplan
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-11-08
Antragsteller Antragsteller::Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/11/09
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschlussvorlage::1. Der Stadtrat beschließt, in der Stadtratssitzung im Dezember 2016 den Finanzplan für das Jahr 2017 (differenzierte Planung) und für die Jahre 2018-2021 (Grobplanung) zu beraten.

2. Der Stadtrat beschließt, den Haushalt 2017 in der Stadtratssitzung vom Februar 2017 zu verabschieden.]]

Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Antrag des Bürgervereins abgelehnt.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis [[Abstimmungsergebnis::Abgelehnt:

4 Ja (ThMü, AlHa, VrFl, EdBe) / 13 Nein]]

Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::2016/11/30
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2017-01-07-TOP-07 Haushaltsplanung 2017 - Vorstellung der investiven Maßnahmen
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Für die Umsetzung bereits beschlossener und vom Haushalt abhängiger Investitionen wie z.B. Aufzug oder Kirchplatz in Mainroth ist ein baldmöglichst beschlossener Haushalt unabdingbar. Der Kommunalhaushalt ist auf der gesetzlichen Grundlage gemäß der Gemeindeordnung im November des Vorjahres zu beschließen. Im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass dies in Burgkunstadt nicht möglich ist, weil u.a. das Ergebnis des Jahresabschlusses des laufenden Jahres zur Deckung des Haushaltes notwendig ist. Unter Berücksichtigung der Argumentationen der Kämmerin hält der Bürgerverein es für zielführend, den Haushalt dann im Februar des neuen Jahres zu beschließen. Zur Vorbereitung des Haushalts ist es notwendig, die geplanten Investitionen für die nächsten Jahre abzustimmen. Der Investitionsplan für die nächsten 4 Jahre kann bereits im Vorfeld besprochen werden. Deshalb schlägt der Bürgerverein vor, diesen TOP in der nächsten Sitzung im Dezember 2016 aufzunehmen.

Diskussion

WoSi: Terminliche Festlegung ist nicht sinnvoll, da nicht klar ist, ob Zahlen rechtzeitig vorliegen.

GüKn: Beschluss nicht notwendig, da die angestrebten Ziele selbstverständlich sind.

ThMü: Gesetzlich ist der November vorgesehen, Bürgerverein berücksichtigen dass bisher noch keine Zahlen vorliegen. Februar des nächsten Jahres ist ein Entgegenkommen.

EdBe: Beschluss ist wichtig, es geht um Transparenz und Verbindlichkeit in der Öffentlichkeit - für die Bürger.

07 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

08 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.10.2016

09 Anfragen