Flächennutzungsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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==Urheberrecht==
 
==Urheberrecht==
Zur urheberrechtlichen Einordnung des Baubauungsplans siehe [http://www.frag-einen-anwalt.de/Frage-zu-Amtlichen-Werken-nach-5-UrhG-__f57147.html www.frag-einen-anwalt.de » Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht » Frage zu Amtlichen Werken nach § 5 UrhG]
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Zur urheberrechtlichen Einordnung des Flächennutzungsplans siehe [http://www.frag-einen-anwalt.de/Frage-zu-Amtlichen-Werken-nach-5-UrhG-__f57147.html www.frag-einen-anwalt.de » Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht » Frage zu Amtlichen Werken nach § 5 UrhG]
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 21. Juli 2013, 08:10 Uhr

Im Flächennutzungsplan ist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Urheberrecht

Zur urheberrechtlichen Einordnung des Flächennutzungsplans siehe www.frag-einen-anwalt.de » Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht » Frage zu Amtlichen Werken nach § 5 UrhG

Normen

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