Einkommensteuerersatz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. Juni 2016, 08:29 Uhr
Die Gemeinden erhalten als Einkommensteuerersatz 26,08 Prozent
1. des nach § 1 Sätze 6 bis 15 und 18 bis 20 FAG erhöhten Landesanteils an der Umsatzsteuer als Ausgleich für die überproportionalen Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs und
2. der erhöhten Landesanteile an der Umsatzsteuer, die das Land zum Ausgleich der Belastungen durch Steuerrechtsänderungen im Einkommensteuergesetz erhält.
Für die Aufteilung des Einkommensteuerersatzes ist § 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. (FAG Art. 1b)
Stadt Burgkunstadt
Haushalt
Haushaltsstelle
Der Einkommensteuerersatz wird in der Stadt Burgkunstadt unter der Haushaltsstelle 0.9000.0615 "Einkommensteuerersatzleistung vom Land durch Umsatzsteuerbeteiligung für Verluste Familienleistungsausgleich" verbucht.
Haushaltsansatz
Der Haushaltsansatz beträgt für
- 2016: EUR 212.300<ref>Quelle:Haushaltsplan 2016, Seite 212</ref>
- 2015: EUR 204.435<ref>Quelle:Haushaltsplan 2016, Seite 212</ref>.
Finanzplanung
Die Finanzplanungswerte betragen für die Jahre 2017-2019 jeweils EUR 212.300<ref>Quelle:Haushaltsplan 2016, Seite 212</ref>.
Einnahmen
Die Einnahmen aus dem Grunderwerbsteueranteil betrugen in der Stadt Burgkunstadt im Jahr
- 2015: EUR 201.224,00<ref>Quelle: Rechenschaftsbericht 2015</ref>
- 2014: EUR 198.569,00<ref>Quelle:Haushaltsplan 2016, Seite 212</ref>
Normen
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
Publikationen
Wikipedia
Fachbücher
- Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 8489 (Teil 4 Ziffer 2.12.11)
Fußnoten
<references/>