Freiwilliger Ausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Freiwillige Ausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung in das Ermessen des [[Gemeinderat]]s gestellt ist.<ref>.</ref><noinclude>
 
Freiwillige Ausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung in das Ermessen des [[Gemeinderat]]s gestellt ist.<ref>.</ref><noinclude>
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'''Beispiele''':
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*[[Liegenschaftsausschuss]]<ref>Beispiel bei Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, Alpmann Schmidt, Rdnr. 407</ref>
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*Planungsausschuss
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*[[Bauausschuss]]
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*[[Personalausschuss]]
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==

Version vom 3. Juni 2016, 18:07 Uhr

Freiwillige Ausschüsse sind solche Ausschüsse, deren Bildung in das Ermessen des Gemeinderats gestellt ist.<ref>.</ref>

Beispiele:

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>