Mischgebiet: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Mai 2016, 17:35 Uhr
Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. (BauNVO § 6 Abs. 1)
Normen
- BauNVO § 1 Abs. 2
- BauNVO § 6 Mischgebiete