Gemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Sie bilden die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens. ({{GO 1}})<noinclude>
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Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften mit dem Recht, die [[örtliche Angelegenheit|örtlichen Angelegenheiten]] im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Sie bilden die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens. ({{GO 1}})<noinclude>
  
 
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Version vom 23. April 2016, 21:20 Uhr

Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Sie bilden die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens. (GO Art. 1)

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