Gemeinde: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. April 2016, 21:20 Uhr
Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Sie bilden die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens. (GO Art. 1)