Ausfertigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. April 2016, 23:00 Uhr
Unter Ausfertigung versteht man das Unterschreiben der Satzung.
Normen
- GO Art. 26
- Verordnung über die amtliche Bekanntmachung gemeindlicher Satzungen und von Rechtsvorschriften der Verwaltungsgemeinschaften (Bekanntmachungsverordnung – BekV)