Vertretung der Gemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „==Normen== * {{GO 38}} Abs. 1 ==Siehe auch== * Dringliche Anordnung * Vertretung Kategorie:Kommunalrecht Kategorie:Haushalt“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 +
Der erste Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen. ({{GO 38}} Abs. 1)
 +
 
==Normen==
 
==Normen==
 
* {{GO 38}} Abs. 1
 
* {{GO 38}} Abs. 1

Version vom 15. April 2016, 21:41 Uhr

Der erste Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen. (GO Art. 38 Abs. 1)

Normen

Siehe auch