Erklärung zu Protokoll: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. April 2016, 14:28 Uhr
In einer Gemeinderatssitzung hat der einzelne Gemeinderat wohl keinen Anspruch auf Abgabe einer Erklärung zu Protokoll. Darüber müsste wohl im Rahmen eines Geschäftsordnugnsantrags vom gesamten Gremium entschieden werden.<ref>x</ref>
Normen
- ZPO § 129a Anträge und Erklärungen zu Protokoll
- ZPO § 496
Siehe auch
Fußnoten
<references/>