Inländerdiskriminierung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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* {{BVerfG 1 BvR 1730/02}} - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten [[Handwerksordnung]] zum [[Meisterzwang]]: "Der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Bußgeldbescheid sowie die diesen bestätigenden gerichtlichen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG. Einer zusätzlichen Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG bedarf es daher nicht."<ref>Abs. 17</ref>
 
* {{BVerfG 1 BvR 1730/02}} - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten [[Handwerksordnung]] zum [[Meisterzwang]]: "Der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Bußgeldbescheid sowie die diesen bestätigenden gerichtlichen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG. Einer zusätzlichen Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG bedarf es daher nicht."<ref>Abs. 17</ref>
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==Publikationen==
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* Dirk '''Ehlers''', Die Grundfreiheiten des europäischen Gemeinschaftsrechts, Teil I, JURA 2001, 266 ff.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 9. März 2016, 23:42 Uhr

Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02 - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum Meisterzwang: "Der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Bußgeldbescheid sowie die diesen bestätigenden gerichtlichen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG. Einer zusätzlichen Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG bedarf es daher nicht."<ref>Abs. 17</ref>

Publikationen

  • Dirk Ehlers, Die Grundfreiheiten des europäischen Gemeinschaftsrechts, Teil I, JURA 2001, 266 ff.

Siehe auch

Fußnoten

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