Rechtsstaatsprinzip: Unterschied zwischen den Versionen

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===Beiträge in Tageszeitungen===
 
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* [http://www.faz.net/-gsf-8ck6h faz.net vom 21.01.2016: Paul Kirchhof , Unsere Wertegemeinschaft Wenn die Freiheit ins Leere läuft]: "Unsere Wertegemeinschaft ist weder selbstverständlich noch unverrückbar. Gerade in Zeiten der Flüchtlingskrise bedarf sie der dauernden Verwirklichung und leidet durch Zögerlichkeit Schaden. Ein Gastbeitrag."
 
* [http://www.faz.net/-gsf-8ck6h faz.net vom 21.01.2016: Paul Kirchhof , Unsere Wertegemeinschaft Wenn die Freiheit ins Leere läuft]: "Unsere Wertegemeinschaft ist weder selbstverständlich noch unverrückbar. Gerade in Zeiten der Flüchtlingskrise bedarf sie der dauernden Verwirklichung und leidet durch Zögerlichkeit Schaden. Ein Gastbeitrag."
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==Siehe auch==
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* [[Rechtsstaatsprinzip]]
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Version vom 21. Januar 2016, 17:48 Uhr

"Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist."<ref>Zit. nach Klaus Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland – Band I, C.H. Beck, 1984, § 20 III.</ref><ref>Sekundärquelle des Zitats: Seite „Rechtsstaat“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 3. November 2014, 16:37 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Rechtsstaat&oldid=135486510 (Abgerufen: 8. November 2014, 08:56 UTC) </ref>

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Siehe auch

Fußnoten

<references />