Einheitlicher Grundbetrag: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Ausgangsmesszahl wird nach einem einheitlichen Grundbetrag berechnet. Der Grundbetrag wird für jedes Haushaltsjahr so festgesetzt, dass der als …“) |
|||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
* {{FAG 2}} Abs. 3 | * {{FAG 2}} Abs. 3 | ||
− | [[Kategorie:Haushalt | + | ==Siehe auch== |
+ | * [[Schlüsselzuweisung]] | ||
+ | |||
+ | [[Kategorie:Haushalt]] |
Version vom 13. Dezember 2015, 00:52 Uhr
Die Ausgangsmesszahl wird nach einem einheitlichen Grundbetrag berechnet. Der Grundbetrag wird für jedes Haushaltsjahr so festgesetzt, dass der als Gemeindeschlüsselmasse (Art. 1) zur Verfügung stehende Betrag aufgebraucht wird. (FAG Art. 2 Abs. 3)
Grundbeträge
- 2015: 815,05 €
Normen
- FAG Art. 2 Abs. 3