Eigentum: Unterschied zwischen den Versionen

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''"Das [[Eigentum]] und das [[Erbrecht]] werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt."'' ({{GG 14}} Abs. 1)
 
''"Das [[Eigentum]] und das [[Erbrecht]] werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt."'' ({{GG 14}} Abs. 1)
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==Funktionen des {{GG 14}}==
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* [[Institutsgarantie]]
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* [[Abwehrrecht]]
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* [[Schutzrecht]]
  
 
==Schutzbereich==
 
==Schutzbereich==

Version vom 19. Juli 2015, 17:11 Uhr

"Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt." (GG Art. 14 Abs. 1)

Funktionen des GG Art. 14

Schutzbereich

Eingriff

Abgrenzung von Ausgestaltung und Eingriff

Normen

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Publikationen

Sachbücher

Fachaufsätze

Siehe auch